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Anzahlung |
Diese Anzahlung ist nicht Bestandteil eines klassischen Rechtsgeschäfts, das im Vorfeld mit dem Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung abgesprochen wurde, sondern ist die unvereinbarte Teilzahlung die vom Schuldner in der Höhe flexibel festgelegt wird. Die Verwandlung in ein Ratengeschäft ist somit erfolgreich vollzogen. Eine Sonderform der Anzahlung ist die symbolische Anzahlung. |
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 | Statt Abzocke ne alte Socke als Anzahlung! Für die Seelenhygiene, -das kühlt das Gemüt....! Tiare Tipani 31.03.2009 10:32 | | Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Beitrag zu kommentieren.
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