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Staatsbürger |
Staatsbürger, der: Angehöriger eines bestimmten Staates, der für diesen Staat bürgt.
Jeder Staat verfügt über eine Reihe von Personen - üblicherweise wenige hunderttausend bis mehrere Dutzend Millionen, die im Zweifelsfall, bei Investitionen, zwecks Abzahlung von alten Verpflichtungen oder aus Prinzip für diesen bürgen. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten und/oder anderweitigem Kapitalbedarf kann der Staat so einfach und unkompliziert auf eine größere Zahl von Personen zurückgreifen, die gegenüber anderen Staaten, Staatenverbänden oder internationalen Organisationen als Bürgen fungieren. Die Staatsbürgerschaft beginnt mit der Geburt und erlischt mit dem Todesfall des jeweiligen Staatsbürgers. Die Staatsbürgerschaft ist unwiderruflich und unveräußerlich, geht aber automatisch auf die Erben über.
Bei der sogenannten Doppelstaatsbürgerschaft gilt die Bürgschaftsverpflichtung des Staatsbürgers logischerweise für beide Staaten. Aus diesem Grund sind Doppelstaatsbürger ein begehrtes Gut im zwischenstaatlichen Finanzverkehr. Gesucht werden insbesondere willige Doppelstaatsbürger für seltene und wirtschaftlich spannende Staaten-Kombinationen, z.B. Argentinien-Aserbaidschan und Simbabwe-Island. |
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